Vergütung

Wir heißen Sie als unsere Patientin oder unseren Patienten willkommen – unabhängig davon, in welcher Form Sie krankenversichert sind.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Da diese nicht immer alle Kosten übernimmt, erstellen wir in Fällen einer erforderlichen Zuzahlung vorab einen Kostenvoranschlag über die geplante Behandlung, den Sie auch einer gegebenenfalls vorhandenen Zusatzversicherung vorlegen können. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnen wir mit der Behandlung.

Bei privat versicherten Personen richten wir uns nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Nach abgeschlossener Behandlung stellen wir eine Rechnung zum Einreichen bei der privaten Krankenversicherung zur Rückerstattung nach Ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen. Vor dem Eingriff erarbeiten wir natürlich einen Kostenvoranschlag.

Falls Sie die Behandlung komplett selbst bezahlen möchten, übermitteln wir keine Informationen an Versicherungen oder Leistungsträger.

Marklohe Nienburg